Darlehen für Beamte *
Beamte genießen in unserem Staat viele Vorteile. Einer dieser Vorteile ist die Unkündbarkeit, die man als Beamter auf Leben genießt. Diese Unkündbarkeit hat zur Folge, dass einige Banken die Beamten als Kreditkunden favorisieren und dieser Berufsgruppe eine Sonderfinanzierung ermöglichen. Diese Finanzierungsform nennt sich Beamtendarlehen.
Kennzeichnend für Beamtendarlehen sind lange Laufzeiten und günstige Zinsen. Lebenszeitbeamte oder Beamte auf Leben können diese Finanzierung über eine beliehene Lebensversicherung in Anspruch nehmen. Der Ablauf gestaltet sich folgendermaßen:
Es wird eine Kapitalbildende LV abgeschlossen. Mit der Ausstellung der Police wird diese Lebensversicherung sofort in Höhe der Versicherungssumme beliehen. Stand Mai 2005 liegt die Mindestkreditsumme für das Besamtendarlehen bei 10.000,00 Euro. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit garantiert und stabil, sie können also von Beginn an mit der gleichen monatlichen Belastung rechnen. Die Laufzeiten liegen zwischen 10 und 20 Jahren. Sonderzahlungen sind möglich, sollten aber immer glatte 1000ender Summen sein.
Die Geldgeber setzten bei Besamtendarlehen voraus, dass alle vorlaufenden Kredite abgelöst werden. Ausnahme sind Bau und Hypothekendarlehen.
Getilgt wird das Darlehen bei Fälligkeit der Lebensversicherung, wobei die Überschussbeteiligung an den Versicherungsnehmer oder die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
Beispielrechnung für einen 27 jährigen Polizeibeamten:
Laufzeit / BUZ-Laufzeit: - 20 Jahre
Kreditsumme 40.000,00 Euro mit Disagio
effektiver Jahreszins 6,74 %
Disagio 4%
Zinsen für den Kredit 204,50 Euro monatlich
Prämie für die Lebensversicherung 172,90 Euro
Monatliche Belastung insgesamt 377,40 Euro
Es verbleibt ein Überschuss in Höhe von rund 14.000,- Euro * (Wird dem Versicherungsnehmer nach Ablauf ausgezahlt.)
Laufzeit / BUZ-Laufzeit: - 20 Jahre
Kreditsumme: - 40.000,00 €
effektiver Zinssatz: 6,99 %
Disagio: 0%
Zusammenfassend kann man sagen, dass diese speziellen Kredite für Beamte eine der günstigsten Finanzierungsformen für Beamte und gleichgestellte Angestellte des öffentlichen Dienstes sind.
*Die auf Basis der für das Jahr 2005 festgelegten Überschussanteile gerechneten Werte haben hypothetischen Charakter. Sie sind trotz der auf EUR exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen.
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