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Altersvorsorge
Immer massiver verabschiedet sich der Staat von der Rentenverantwortung und den Sozialleistungen. Die sozialen Sicherungssysteme gelangen zunehmend an ihre Belastungsgrenze, sind kaum noch finanzierbar und dienen langsam aus. Daher wird es allerhöchste Zeit sich selbst um die eigene Altersvorsorge, in Form einer Privatrente zu kümmern!

Die durchschnittliche Lebenserwartung von uns Bürgern steigt stetig an und wird im Jahre 2040 bei 90 Jahren liegen.

Unternehmen verlagern Jobs aufgrund der in Deutschland recht hohen Sozialabgaben ins billigere Ausland und die Geburtenraten fallen.

Einem Kind stehen heute zwei Rentner gegenüber.

Zudem hat die Politik in den letzten dreißig Jahren schwerwiegende Fehlentscheidungen getroffen.

Die gesetzliche Rentenversicherung wird in Zukunft nicht mehr in der Lage sein eine gute Rente, die den eingezahlten Beiträgen entspricht zu zahlen.

Künftig wird das Rentenalter bei 67 Jahren liegen und die heute 20 bis 40-jährigen werden wohl in der Zukunft erst mit 70 Jahren in die Rente gehen können. Diese Altersgruppen werden aus der gesetzlichen Rentenversicherung maximal 30 % des letzten Netto-Einkommens als Rente bekommen. Wenn man seinen aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter beibehalten möchte ist es für uns Bürger fast unersetzlich sich um eine private oder betriebliche Altersversorgung zu kümmern.

Dass die gesetzliche Rentenversicherung eine Versorgungslücke aufweist war den Politikern seit Jahrzehnten bekannt. Diese Tatsache verschwiegen die politisch Verantwortlichen uns Bürgern. Obwohl die Politik jetzt reagierte und den sogenannten demographischen Faktor einführte, geschieht dieses Gegensteuern für viele Experten zu spät. Eigentlich muss die staatliche Rentenversicherung komplett umgeordnet werden.

Die Politik jedoch versucht nur mithilfe von Bundeszuschüssen die angeschlagene Rentenkasse wieder aufzupäppeln. Jeder Arbeitnehmer hat laut dem §1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorgung (BetrAVG) einen Anspruch darauf, dass maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung in eine Betriebsrente umgewandelt werden. Über diese Möglichkeit muss der Arbeitgeber informieren. Macht er es nicht, können ihn Schadensersatz-Ansprüche drohen die in die Millionen gehen können.

Der Staat unterstützt in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge die Direktzusage, Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Pensionsfonds. Für welche Variante sich der Arbeitgeber entscheidet bleibt ihm überlassen.

Wenn der Arbeitgeber nichts anbieten sollte, hat der Arbeitnehmer dennoch einen Anspruch auf eine Direktversicherung. Bei Einzahlungen bis 1752 Euro, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, blieben die entsprechenden Verträge von der Sozialversicherung befreit. Bis Ende 2004 musste nur eine Pauschalsteuer von 20 % auf die eingezahlten Beiträge entrichtet werden.

Bei Verträgen die im Jahre 2005 abgeschlossen wurden, müssen bis 2496 Euro keine Steuern gezahlt werden, und bis 2008 sind diese Einzahlungen sozialversicherungsfrei.

Unsere Vorsorgeberater informieren Sie über die vielfältigen Möglichkeiten der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Lassen Sie sich beraten!
Autor: Peter Lehmann

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