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Möglichkeiten der privaten Absicherung

Die Rente vom Staat befindet sich zurzeit in einer Umbruchssituation. Reichte vor 10 oder 15 Jahren noch die gesetzliche Rente als einzige Einkommensquelle aus um auch im Alter angemessen leben zu können, werden die nächsten Rentnergenerationen mehrere Einkommensquellen haben, aus denen sie ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen. In der Regel setzt sich das Alterseinkommen der Zukunft aus der gesetzlichen Rente, der privaten Rente und der betrieblichen Rente zusammen.

Die private Absicherung für das Alter sollte grundsätzlich schon frühzeitig begonnen werden. Entsprechende Finanzlösungen können über Versicherungen und Finanzinstitute abgeschlossen werden. Das grundlegende Prinzip bei allen Versicherungen oder Sparplänen ist der Aufbau eines sicheren Finanzkissens für die Jahre nach dem Berufsleben aus kleinen monatlichen Sparbeträgen. Durch über die Jahre gezahlte Zinsen und erzielten Überschüssen kommt zum Rentenbeginn dann eine beachtliche Summe zusammen.

Auch der Staat fördert die private Vorsorge und hat dafür zwei spezielle Varianten entwickelt: die Riester Rente und die Rürup Rente.

Die Riester Rente unterliegt strengen Kriterien und als regelmäßiger Sparplan, als Rentenversicherung oder als Sparplan in Investmentfonds abgeschlossen werden. Für jeden rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, der einen Riester-Vertrag abschließt, zahlt der Staat eine Zulage von 114 Euro. Verheiratete Riester-Sparer mit jeweils einem eigenen Vertrag erhalten die doppelte Zulage. Pro Kind gibt es auch noch einmal Riester-Zulagen: im Jahr 2007 sind es 138 Euro und im Jahr 2008 sind es 185 Euro. Die volle Förderung gibt es, wenn der Mindesteigenbetrag gezahlt wird. Dieser setzt sich zusammen aus der prozentualen Förderstufe (3 Prozent in 2007, maximal 1.575 Euro und 4 Prozent in 2008, maximal 2.100 Euro.) Wenn die Zulagen nicht ausgenutzt werden können, besteht auch die Möglichkeit, die Aufwendungen für die Riester-Rente als Sonderausgaben steuerlich abzuziehen. Die Auszahlung der Riester Rente erfolgt als Leibrente, zum Rentenbeginn können maximal 30 Prozent als Kapitalsumme ausgezahlt werden, ohne das die gezahlten Zulagen zurückgezahlt werden müssen.

Die Riester Rente ist wie die Rürup Rente vor Zugriffen im Fall der Zahlung von Arbeitslosengeld II geschützt. Die Rürup Rente bietet ab dem 60. Lebensjahr eine lebenslange Rente. In der Ansparphase können die Versicherungsbeiträge steuerlich geltende gemacht werden. Im Jahr 2007 liegt die Abzugsfähigkeit bei 64 Prozent. Im Gegenzug sind jedoch die späteren Rentenzahlungen steuerpflichtig. Die Rürup Rente ist für Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen eine gute Möglichkeit zur privaten Vorsorge.

Autor: Julia Siebel

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