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Versicherungsvertragsgesetz VVG 2008 – positive Regelung für Versicherte
Ab 2008 hat das Versicherungsvertragsgesetz eine neue positive Regelung für die Versicherte geschaffen. Bei grober Fahrlässigkeit müssen ab 2008 die Versicherungen Schäden die aufgrund grober Fahrlässigkeit entstanden sind zumindest teilweise bezahlen. In welchen Umfang die Schäden reguliert werden steht noch nicht fest. Experten vermuten, dass sich die Regulierungsquote zwischen 25% und 50% einpendeln wird.

Was ist grobe Fahrlässigkeit?

z.B. bei der Autoversicherung kann Beispiele zur groben Fahrlässigkeit besondern gut darstellen:

- Sie fahren mit heruntergefahrenen Reifen
- Sie weichen einen Reh welches auf der Fahrbahn steht aus.
- Sie werden von der Sonne geblendet und fahren trotzdem.
- Sie können vor lauter Nebel nicht sehen und fahren trotzdem weiter und verursachen einen Autounfall.

Die Regulierungsquote wird sich wahrscheinlich nach dem Grad der Verschuldung richten.

Also wenn z.B. ein Autofahrer mit heruntergefahrenen Reifen einen Autounfall verursacht handelt er mehr grob fahrlässig als ein Autofahrer der z.B. einem Reh ausweicht.

Wie hoch die Schadenregulierungen sein werden, die das Versicherungsunternehmen an den Versicherungsnehmer auszahlt wird von den Gerichten entschieden werden.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann suchen Sie sich eine Versicherung die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Versicherungen die auf diese Klauseln verzichten, regeln fast alle Schäden in voller Höhe.

Wichtig!
Das Gesetz tritt zwar ab dem 01.01.2008 in Kraft jedoch sind erst Neuabschlüsse davon betroffen. Verträge die bereits vor dem 01.01.2008 existieren müssen sich noch bis zum 01.01.2009 gedulden. Dann tritt das Gesetz für alle in Kraft.

Ein Versicherungsvergleich kann Ihnen helfen die richtige Versicherung zu finden. Oder fragen Sie einfach Ihren jetzigen Versicherer, ob Sie auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.

Viele Fälle werden zum größten Teil vor Gericht entschieden. In solch einen Fall ist es wichtig zumindest eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Diese übernimmt die Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten und Gutachterkosten. Die Tarife sind hier so unterschiedlich wie bei allen anderen Versicherungen. Darum lohnt sich in jedem Fall ein Rechtsschutzversicherung Vergleich
Autor: Angelika Heine

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