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Die Aufgaben deines Detektivs

Der Begriff Detektiv kommt aus dem lateinischen und bedeutet soviel wie „aufdecken“. Unter einem Detektiv versteht man Jemanden, der Observationen durchführt, Befragungen macht und versucht mit Beweisen bestimmte Fälle aufzuklären. Hierbei befragt der Detektiv oftmals involvierte Personen über die Sachlage aus. Erkenntnisse werden schriftlich und Videotechnisch festgehalten, um sie im Notfall vor Gericht verwenden zu können.

Der Begriff Privatdetektiv kommt ursprünglich aus dem angelsächsischen „private investigator“ und ist eigentlich eine Dienstgradform. In der heutigen Zeit sind Privatdetektive eher Menschen gemeint, die selbständig als Detektiv auftreten und vor allem in wirtschaftlichen Bereichen agieren. In Deutschland hat ein Detektiv keine besonderen Sonderrechte oder höhere Befugnisse bzw. keine staatliche Lizenz. Ein Detektiv arbeitet mit dem so genannten „Jedermannsrecht“ und zählt als normaler Gewerbetreibender. Viele Dinge die Detektive tun, sind oftmals auch nicht erlaubt, da viele Dinge eingesetzt werden, die in den normalen Fällen nicht gestattet sind. Die meisten Detektive können jedoch keinen Erfolg garantieren, wenn eine Observation erfolgt. Der Kunde unterschreibt hierbei einen Dienstvertrag der diese Dinge und das Honorar festhält. Oftmals werden Detektive dann eingeschaltet, wenn der Auftraggeber keine staatlichen Institutionen einschalten will und vorerst nur Indizien sammeln möchte. Oftmals überwachen Detektive beispielsweise auch Schwarzarbeiter oder Menschen die angeben Krank zu sein und nebenbei bei einer anderen Firma arbeiten.

Viele Detektive werden auch von Läden eingesetzt, um mögliche Diebe aufzuspüren. Aber auch im Erbschafts-, Unterhalts-, oder Partnerschaftsrecht können Detektive für Aufklärung sorgen. Kaufhausdetektive gelten rechtlich zu den Bewachern und benötigen eine behördliche Zustimmung. In Großbritannien haben Detektiven einen weitaus besseren Ruf als in Deutschland, da sie hier auch gerichtliche Schreiben zustellen können, was in Deutschland nur Gerichtsvollzieher dürfen.

Autor: J.Neuman

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