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Der Parteichef in der Demokratie
Der Vorsitzende einer politischen Partei, der Parteichef wird in einer demokratisch organisierten Gesellschaftsform in der Regel von der Parteiversammlung (zu Deutsch Parteitag) gewählt. Jeder Parteichef hat in der Regel zwei oder sogar noch mehrere Stellvertreter. Die Amtsperiode beträgt meist drei bis fünf Jahren. Handelt es sich um große Parteien (auch Volksparteien genannt), dann hat der Parteivorsitzende meist in Personalunion weitere öffentliche Ämter zu bekleiden, z.B. als Regierungschef oder als Minister. In den bundesdeutschen Stadtstarten kann es auch ein Oberbürgermeister sein.

Der Parteichef repräsentiert die Partei im Außenverhältnis und führt diese im Innen. Bei sehr großen Parteien, wie z.B. den Volksparteien in der Bundesrepublik, ist es die vordringliche Aufgabe des Parteivorsitzenden die Partei auf eine gemeinsame (auch nach Außen erkennbare) Linie zu bringen, um sie vor Flügelkämpfen zu beschützen. Diese Aufgabe wird umso anspruchsvoller, je mehr starke und ambitionierte Persönlichkeiten in der jeweiligen Partei sind. In der Regel ist der Parteichef auch maßgeblich an der Formulierung des Parteiprogrammes beteiligt.

Ein weitere besondere Aufgabe eines jeden Parteichefs ist es, für die Partei möglichst viele und hohe Parteispenden einzuwerben, denn auch in der Demokratie kann keine Partei ohne hinreichende liquide Mittel erfolgreich sein. Freilich muss der Parteivorsitzende sich dabei an das geltende Gesetzt halten, damit es keinen Parteispendenskandal gibt. Er muss also aufpassen, dass jede einzelne Parteispende legal ist und er muss hierfür eine ordentliche Spendenquittung ausstellen.
Autor: Klaus-Martin Meyer

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