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Tachojustierung / Tachoeinstellung
Für den Begriff Tachojustierung gibt es zwei verschiedene Verwendungen: Wenn ein Auto auf eine neue Felgen- und Reifengröße, welche nicht im Fahrzeugschein (Typenschein) eingetragen ist, umgerüstet wird, kann es zu Abweichungen am Tachometer kommen. Wird der Reifenumfang kleiner, so muss er für den gleichen Weg auf der Fahrbahn mehr Umdrehungen zurücklegen. Der Tacho eilt dann also voraus. Bei einem größeren Reifenumfang als beim Serienreifen geht der Tacho nach. Der Tacho darf laut Gesetzgeber nicht nachgehen und nur um max. 10 % vorgehen. Bei über Wellen angetriebenen Tachos war es eine Möglichkeit ein Zwischengetriebe mit entsprechender Übersetzung in den Wellentrieb zu setzen, so dass am Ende der Welle, diese wieder mit der Wegstreckenzahl des Tachos drehte. Eine andere Möglichkeit ist, die Federsteifigkeit der eingebauten Feder durch deren Tausch zu verändern. Tachoangleichungsdienste machen so etwas auch heute noch. Moderne Tachos bewegen heute ihre Nadeln über Linearmotoren, deren Ansteuerungssignale müssen dann verändert werden, dieses geschieht dann direkt über einen Softwareeingriff, die sogenannte Tachojustierung.

Ebenfalls benutzt wird der Begriff Tachojustierung bei der Tachomanipulation, bei welcher der Kilometerstand in der Anzeige des Tachos geändert wird, benutzt werden hierfür kleine elektronische Handgeräte wie der DIGA-Consult. Der Bundesgerichtshof entschied bereits 1979, dass Manipulationen am Tachometer rechtlich noch keine Fälschung technischer Daten bedeutet (AZ. 4 Str 654/79). Diese Dienstleistung ist zwar nicht illegal, wird aber oft zum Verschleiern der wahren Kilometerleistung genutzt. Der strafrechtlich geahndete Betrug beginnt dann, wenn das manipulierte Auto weiterverkauft oder an eine Leasingfirma zurückgegeben und der Vertragspartner nicht über die Tachostandsveränderung informiert wird.

M. Sachse (ms (ät) diga-soft.de)
Autor: Marc Sachse

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