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Kfz-Versicherung
Ein Wildschaden, ein Auffahrunfall, die Schramme beim Einparken – wie schnell kann so etwas passieren, egal auf welchen Straßen man gerade fährt. Die KfZ Versicherung hilft, das finanzielle Risiko eines Fahrzeugs- oder gar Totalschadens zu senken. Wenn etwa plötzliche, mechanische Gewalt das vollkaskoversicherte Auto in Mitleidenschaft zieht, so kann die Kfz-Versicherung eine Schadensregulierung unterstützen. Dies schließt etwa auch mutwillig zugefügte „Verunstaltungen“ durch Dritte ein. Besser noch: Dieser Schutz lässt sich auch ins Ausland mitnehmen. Mit der Grünen Karte kann man im internationalen Raum unter der Obhut einer KfZ Versicherung fahren. Allerdings nur dann, wenn man sich nicht in Albanien oder den einstigen, in Europa gelegenen UdSSR-Staaten bewegt. Eine genaue Auflistung der Staaten, die laut Londoner Abkommen (1949) und dem späteren Kennzeichen-Abkommen (1974) zu diesem Netzwerk der Kfz-Versicherung gehören, können beim Versicherer erfragt werden. Denn inzwischen verlangen nicht mehr alle beteiligte Staaten die Grüne Karte bei Fahrten über internationale Grenzen. Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel. So behält sich unter anderem Kroatien vor, das Mitführen selbiger zu überprüfen.

Die Leistungen einer Kfz-Versicherung sind demnach nicht auf den deutschen Raum beschränkt. So können bei entsprechenden Schadensfällen deutsche Fahrzeugführer die Adressen der im Gastland befindlichen Regulierungshilfen benennen und mithilfe dieses Kartensystems und ihrer Kfz-Versicherung einen Ausgleich erwirken.
Autor: Marcel Hartwig

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