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Geld sparen durch Wechsel des Stromanbieters
Im April 1998 wurde das Energiewirtschaftsgesetz neu geregelt, so dass als Folge jeder seinen Strom beim Anbieter seiner Wahl kaufen kann. Doch zunächst brachte die Neuerung für Privatkunden nichts. In der Praxis gab es keine alternativen Stromanbieter. Mittlerweile gibt es jedoch eine ganze Reihe verschiedener Anbieter für preiswerten Strom.

Ein Tarifvergleich ist oft sehr lohnenswert. Je nach Verbrauch und Ort kann ein passender Stromtarif ausgewählt werden, mit dem oftmals 25% und mehr gespart werden kann.

Bei der Auswahl des passenden Tarifes sollten Preisgarantien berücksichtigt werden. Einige Stromversorger garantieren, innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Preiserhöhung durchzuführen – ganz egal ob Abgaben, Bezugskosten oder Netznutzungsentgelte steigen oder nicht.

Wichtig sind auch Vertragsbindungen und Kündigungsfristen. Die Vertragsbindung sollte nicht länger als 12 Monate und die Kündigungsfrist nicht länger als drei Monate sein. Positiv ist, wenn der Vertrag im Fall von Preissteigerungen ein Sonderkündigungsrecht gewährleistet.

Der Strom-Anbieterwechsel ist einfach und birgt keine Risiken für den Verbraucher. Man wählt den passenden Stromanbieter und lässt sich von diesem die Vertragsunterlagen zuschicken. Nachdem der Kunde den unterschriebenen Vertrag an den neuen Anbieter geschickt hat, übernimmt dieser die restlichen Formalitäten, unter anderem die Kündigung beim bisherigen Versorger. Üblicherweise verlangt der neue Anbieter für die Wechselprozedur keine zusätzlichen Gebühren. Bis zur Umstellung dauert es dann meist noch einige Wochen.

Der Stromzähler muss nicht ausgetauscht werden, außerdem erhöht der Wechsel des Stromanbieters nicht das Risiko eines Stromausfalls. Der lokale Stromversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, stets alle Haushalte zu versorgen, auch wenn er nicht mehr Vertragspartner des Verbrauchers ist.

Auch nach einem Anbieterwechsel kommt der Strom vom lokalen Stromversorger. Der neue Anbieter speist die entsprechende Strommenge in das allgemeine Netz ein und zahlt dem lokalen Verbraucher eine Durchleitungsgebühr.
Autor: Martin Zipfel

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