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Informationen zum Bodenseeschifferpatent
Das Bodenseeschifferpatent für die Freizeitschifffahrt, also zum Führen von Segelbooten, Yachten und Motorbooten, ist auf dem Bodensee vorgeschrieben. Für den privaten Gebrauch in der Freizeit unterscheidet man zwischen zwei unterschiedlichen Kategorien. Diese Teilen sich am Bodensee in die Kat. A für Motorboot und Kat. D für Segelboot auf.

Kat A
Das Bodenseeschifferpatent Kat. A ist für Motorboote mit mehr als 6 PS (4,4 kW) Leistung auf dem Bodensee vorgeschrieben. Bewerber für das Bodenseeschifferpatent Kat. A müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Es dürfen mit dieser Kategorie des Bodenseeschifferpatents auch Fahrgastschiffer geführt werden. Allerdings dürfen diese dann nur für maximal 12 Fahrgäste zugelassen sein und der Schiffsführer (Inhaber des Bodenseeschifferpatents Kat. A) muss mindestens 21 Jahre alt sein.

Kat. D
Das Bodenseeschifferpatent der Kategorie D ist für Segelboote, Jollen und Segelyachten mit mehr als 12 qm Segelfläche vorgeschrieben. Bewerber für das Bodenseeschifferpatent Kat. D (segeln) müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Zu beachten ist, dass auch auf Segelbooten, die mehr als 6 PS Leistung am Hilfsmotor haben, das Bodenseeschifferpatent der Kat. A, also der Motorbootführerschein, benötigt wird.

Allgemeine Informationen zum Bodenseeschifferpatent
Die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Die theoretische Prüfung ist im Multiple-Choice Verfahren. Es werden drei mögliche Antworten gegeben, wo immer nur eine davon richtig ist. Über die genauen Prüfungsinhalte unterrichtet sie ihre Bodensee Segelschule. Das Bodenseeschifferpatent kann auf Antrag ohne eine zusätzliche Prüfung in den amtlichen Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben werden. Zusätzlich ergeben sich noch Vorteile für den amtlichen Sportbootführerschein See. Nähere Informationen hierzu erhalten sie ebenfalls bei ihrer Bodensee Segelschule.
Autor: Jörg K. Fischer

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