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Autoleasing kann auch für Privatpersonen interessant sein

Lange Zeit wurde das Leasing von Fahrzeugen ausschließlich mit Leasing für Selbständige bzw. Firmen assoziiert. Dieses Denkmuster hat sich in den letzten zunehmend verändert, denn Leasing für Privatpersonen klingt mittlerweile beinahe genauso geläufig wie KFZ-Kredit oder Ballonfinanzierung. 

Für Privatkunden ist dabei vor allem das Kilometerleasing interessant. Im Gegensatz zum Restwertleasing  - bei dem der Leasingnehmer (Kunde) für die Erzielung eines zuvor vertraglich festgeschriebenen Restwerts garantieren muss – ist die Gefahr für Streitigkeiten am Ende der Laufzeit weitaus geringer ausgeprägt. Zu Beginn des Leasingvertrages vereinbaren Händler und Kunde eine bestimmte Kilometerlaufleistung; bei der Fahrzeugrückgabe muss der Kunde im Falle von Mehrkilometern nachzahlen, jedoch bekommt er bei Minderkilometern auch eine Vergütung vom Händler. In der Praxis hat es sich eingebürgert, dass Abweichungen von 2000 – 3000 Kilometern nach oben oder unten keine Nachzahlung oder Vergütung nach sich ziehen. Wird diese Toleranzgrenze überschritten dann kann es für den Leasingnehmer teuer werden, denn zuviel gefahrene Kilometer lässt sich der Leasinggeber teuer nachzahlen während die Vergütung für Minderkilometer weitaus niedriger ist. 

Für den Leasingnehmer ist das Kilometerleasing in den meisten Fällen dem Restwertleasing vorzuziehen, da keine große Abhängigkeit von externen Faktoren gegeben ist. Entscheidet man sich nämlich für ein Restwertleasing, dann orientiert sich der Restwert des Fahrzeuges nicht nur an dessen Zustand sonder selbstverständlich auch an Angebot und Nachfrage am Markt. Im schlechtesten Fall bedeutet dies für den Leasingnehmer, dass selbst ein sehr gut gepflegtes Fahrzeug den vertraglich geregelten Restwert nicht erzielen kann, weil die Nachfrage am Markt zu gering ist und daher der Marktpreis sinkt. Beim Kilometerleasing ist dieses Risiko nicht gegeben. Nichts desto trotz muss auch beim Kilometerleasing darauf geachtet werden, dass das Fahrzeug in einem guten Zustand an den Händler zurückgegeben wird, denn Mängel die über eine (gewöhnliche) betriebsbedingte Abnutzung hinausgehen kann der Leasinggeber dem Kunden bei der Fahrzeugrückgabe in Rechnung stellen.

Autor: Claudia Schäfer

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