Unterstützungskasse | | Das Modell der gesetzlichen Rentenversicherung ist ins Wanken geraten. Der Generationenvertrag funktioniert nur, wenn die jüngere Generation in finanzieller Hinsicht stark genug ist, für die Renten der jeweils älteren Generation aufzukommen.
In Deutschland gibt es jedoch immer mehr Rentner, da die Lebenserwartung der Menschen Dank medizinischer Fortschritte erheblich gestiegen ist. Die Geburtenrate hingegen hat ihren Tiefpunkt erreicht. Hinzu kommt, dass es in der Bundesrepublik Deutschland eine erhebliche Zahl an Arbeitslosen gibt, welche natürlich nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auf lange Sicht gesehen, ist die gesetzliche Rente also keine zuverlässige Altersvorsorge mehr. Die jetzige Arbeitergeneration sollte sich möglichst frühzeitig nach Alternativen bzw. Ergänzungen umsehen.
Eine solche Ergänzung stellt die Altersvorsorge der Unterstützungskasse innerhalb der betrieblichen Rentenversicherungen dar. Der Arbeitgeber wird Mitglied bei einer Unterstützungskasse seiner Wahl. Dort schließt er eine Rentenversicherung für seine Angestellten ab. Er muss lediglich die Beiträge an den Pensionssicherungsverein sowie einmal jährlich einen geringen Betrag zur Deckung der Verwaltungskosten bezahlen.
Die Versicherung selbst wird vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung finanziert. Da er hierbei weniger Lohn direkt ausgezahlt bekommt, spart er dementsprechend Lohnsteuer.
Sollte der Arbeitgeber Insolvenz bzw. Konkurs anmelden, übernimmt der Pensionssicherungsverein die Zahlungen der Betriebsrenten. Im Falle eines Stellenwechsels der versicherten Person, kann die bestehende Altersvorsorge beim neuen Arbeitgeber weitergeführt werden, sollte er Mitglied der gleichen Unterstützungskasse sein oder werden.
Das Kapital aus der Rentenversicherung bei der Unterstützungskasse geht also in keinem falle verloren. Mit erreichtem Rentenbeginn erhält der Versicherte eine monatliche Betriebsrente. Wahlweise kann er sich das ersparte Kapital auch komplett auszahlen lassen. | | | | |
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