Die Private Krankenversicherung und die Kostensteigerung im Gesundheitswesen | | Bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung orientieren sich die Beiträge nicht am Einkommen, wie in der gesetzlichen Krankenkasse. Sie sind risikogerecht kalkuliert und richten sich nach dem Gesundheitszustand und dem Eintrittsalter bei Eintritt in die Versicherung, nach dem Geschlecht und dem Umfang der abgesicherten Leistungen. Gesetzlich festgelegte Leistungen, die nicht gewünscht werden brauchen also nicht mit finanziert werden. Es ist ratsam, die Versicherung so früh wie möglich abzuschließen, denn je niedriger das Eintrittsalter, um so niedriger ist auch der Beitrag. Ein wichtiger Unterschied zur gesetzlichen Kasse besteht in den Rücklagen für das Alter. In jungen Lebensjahren werden Teile des nicht verbrauchten Beitrags einer Alterungsrückstellung zugeführt, um im Alter eine Beitragserhöhung zu vermindern. Die Altersrückstellung wird im Alter, wenn die Anfälligkeit gegenüber Krankheiten im allgemeinen wieder zunimmt, Schritt für Schritt wieder aufgelöst. Diese Kapitalbildung macht die Privatversicherten von der Überalterung unserer Bevölkerung weitgehend unabhängig.
Damit die PKV auch in Zukunft eine gute Gesundheitsversorgung gewährleisten kann, werden die Beiträge jährlich überprüft und angepasst, falls die Ausgaben höher sind, als kalkuliert wurde. Der medizinische Fortschritt, z.B. Dialyse oder aufwendige Herzoperationen, macht viele Erkrankungen erst therapierbar. Eine andere Herausforderung sind die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Um die Folgen dieser Entwicklung für ältere Versicherte spürbar abzumildern, bauen die Privaten Krankenversicherungen seit 1992 für ihre Mitglieder in der Krankheitskosten- und Pflegeversicherung eine Anwartschaft auf Beitragsermäßigung ab dem 65. Lebensjahr auf. Dabei wird die Alterungsrückstellung jährlich um mindestens 1% aufgestockt. Je länger diese Mittel angesammelt werden, d.h. je länger der PKV-Vertrag gelaufen ist, um so höher ist die Ermäßigung.
Autor: Ulrich Lindemann
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