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Die wichtigsten Fakten zur Reiseversicherung
Rundum sorglos den langersehnten Urlaub genießen – wer will das nicht?

Damit genau das möglich ist, gibt es verschiedene Anbieter von Reiseversicherungen, die im Falle eines Falles helfend einspringen. Eine Reiseversicherung ist eine Versicherung, die im Schadensfall bei Krankheit, Unfall oder bei Verlust des Gepäckes, während der Reise, schützt. Es kommt vor, dass die langersehnte Reise aus den unterschiedlichsten Gründen abgesagt werden muss und nicht angetreten werden kann. Auch in diesem Fall schützt eine Reiseversicherung.

Die in aller Regel abgesicherten Bereiche der Reiseversicherung beinhalten:

Reisegepäckversicherung

Die Koffer gehen verloren. Natürlich befinden sich genau in dem verlorenen Gepäckstück die teure Kameraausrüstung, wertvolle Kleidung und andere wichtige Sachen. Vollständigen Schutz vor derartigen Schäden gibt es nicht. Eine Reisegepäckversicherung versichert im Normalfall den Zeitwert der verlorengegangenen Dinge, d.h. also den Neuwert der Sachen abzüglich eines Betrages für die zu diesem Zeitpunkt geltende Abnutzung des Gegenstandes.

Es gilt hier unbedingt zu beachten: Bei fahrlässigem Handeln zahlt die Versicherung nicht!

Einige Hausratversicherungen enthalten den Passus der Reisegepäckversicherung.
Vor Antritt der Reise lohnt es sich also, die eigene Hausratversicherung zu überprüfen, ob diese Klausel Inhalt der bestehenden Versicherung ist.

Reisekrankenversicherung

Empfehlenswert ist eine Reisekrankenversicherung, falls eine plötzliche Krankheit auftritt.
Mit einem Krankenschein der Krankenkasse besteht zwar Versicherungsschutz, aber Ärzte im Ausland sind nicht verpflichtet, diese Auslandskrankenscheine zu akzeptieren. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel nur die Kosten einer Behandlung im Krankheitsfall innerhalb der EU. Außerhalb der EU gilt der Status als Privatpatient und kann hohe Kosten nach sich ziehen, die nicht erstattet werden. Auch die Frage des Rücktransportes in die Heimat wird mit einer Reisekrankenversicherung unproblematisch.

Reiseunfallversicherung

Ein Unfall während der Reise wird nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.
Durch eine Reiseunfallversicherung besteht Schutz bei einem Unfall, bei dem bleibende Gesundheitsschäden davongetragen werden. In diesem Fall wird eine monatliche Unfallrente gezahlt, wenn eine Invalidität von mindestens 50 % als Folge des Unfalles aufgetreten ist. Wahlweise gibt es die lebenslange Unfallrente oder die Unfallrente bis zur gesetzlichen Altersrente.

Reiserücktrittsversicherung

Diese Versicherung ist die am häufigsten abgeschlossene. Die Gründe für einen Nichtantritt der Reise können vielfältig sein. Je nach Versicherung wird das Risiko bei einer Reiserücktrittsversicherung gedeckt, bei Nichtantritt der Reise auf Grund einer plötzlichen Erkrankung, eines Unfalles oder Todes sowie bei Schwangerschaft. Die Reiserücktrittsversicherung kann auch das Risiko des Rücktrittes durch Schadensfälle wie Einbruch oder Feuer mit einschließen.

Der Abschluss einer Reiseversicherung bringt sicherheit für einen erholsamen, stressfreien Urlaub

Julia Siebel
julia.siebel (at) transparent.de
Autor: Julia siebel

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