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Das Eintrittsalter bei Versicherungen

In der heutigen Versicherungswirtschaft findet man eine ganze Reihe verschiedener Versicherungsarten, die uns gegen eine ganze Menge von Alltags- und weniger alltägliche Risiken absichert. So findet man etwa die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Unfallversicherung, die Lebensversicherung oder auch die PKV. Doch beim Vergleich von Versicherungen findet man natürlich abgesehen von der Art des jeweils versicherten Risikos auch weitere Unterschiede zwischen diesen verschiedenen Versicherungsarten. Ein Unterschied mag im erlaubten Eintrittsalter liegen, das der Interessent mindestens haben muss, um die jeweilige Versicherung abschließen zu dürfen.

Im Allgemeinen beschreibt das Eintrittsalter das Alter des Versicherungsnehmers, das der Versicherer als Grundlage zur Kalkulation des Versicherungsbeitrags zu Beginn der gewünschten Versicherung berücksichtigt. Dieses Eintrittsalter muss jedoch nicht dem tatsächlichen Alter des Versicherungsnehmers entsprechen. Eine wichtige Rolle spielt das Eintrittsalter vor allem dann für die Höhe der Versicherungsbeiträge, wenn biometrische Risiken versichert werden. Hierbei handelt es sich um Risiken, die sich wesentlich mit dem Alter des Versicherungsnehmers ändern. Versicherungen, die derartige Risiken versichern, sind vor allem Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, private Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen. Das Eintrittsalter spielt aber auch dann eine wichtige Rolle, wenn anhand des Eintrittsalters geprüft werden muss, ob eine Versicherbarkeit noch gegeben ist. Diese Bedeutung hat das Eintrittsalter sowohl für die eben genannten Versicherungen als auch für die Unfallversicherung.

Da das Eintrittsalter eine so wichtige Rolle für eine Reihe von Versicherungen spielt, wurden drei Verfahren entwickelt, die der Ermittlung des Eintrittsalters dienen. Dazu gehören das tatsächliche Eintrittsalter, wobei das tatsächliche Alter des Versicherungsnehmers taggenau berücksichtigt wird, die kalenderjährliche Ermittlung, die von der Mehrzahl der privaten Krankenversicherer genutzt wird und zur Ermittlung des Eintrittsalters das Geburtsjahr und das aktuelle Kalenderjahr in Abzug bringt, und das Geburtsdatum mit Karenz, das vor allem bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherern Anwendung findet und das das Geburtsdatum und den gewünschten Versicherungsbeginn in Relation setzt.

Autor: Markus Lenk

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