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Leistungen der Kfz Versicherung
Neben den bekannten Punkten die eine Kfz Versicherung abdeckt gibt es einige weitere Punkte, für die die Versicherung in einigen Fällen die Kosten übernimmt. Dazu gehören meist folgende Punkte:

Mietwagenkosten:
Sollte man die Nutzungsausfallkosten der Versicherung nicht beanspruchen wollen, so kann man sich auch auf Kosten der Versicherung einen Mietwagen nehmen. Doch hier ist Vorsicht geboten. Nicht in allen Fällen übernimmt die Versicherung hier die vollen Kosten. Es ist ratsam diesen Punkt zuvor mit der Versicherung zu klären.

Nutzungsausfallkosten:
Alternativ zu dem Mietwagen zahlt die Versicherung eine Pauschale für die Zeit in der das Fahrzeug in der Werkstatt steht und somit nicht verfügbar ist. Diese Pauschale wird nach der Anzahl der Tage abgerechnet.

Anwaltskosten:
Bei juristischen Auseinandersetzungen in denen ein Anwalt nötig ist, zahlt die Versicherung der gegnerischen Partei für die hierbei entstandenen Kosten.

Weiterhin werden von der Versicherung auch Personenschäden gedeckt:

Heilungskosten und weitere Bedürfnisse:
Sollte die Krankenkasse nicht für diese Kosten aufkommen oder eine andere Stelle, so deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung diese ab. Sollten weitere Kosten zum Beispiel durch orthopädische Hilfsmittel, Krankenhauspersonal und andere mehr entstehen, so sind diese ebenfalls gedeckt.

Schmerzensgeld:
In schweren Fällen haben die Unfallopfer Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe des Ausgleichs für die erlittenen Leiden richtet sich dabei nach dem Grad der Schwere der Verletzungen und der Dauer, sowie weiteren Bedürfnissen.

Verdienstausfall:
Im Falle von schwereren Verletzungen in denen das Unfallopfer nicht mehr arbeitsfähig ist für unbestimmte Zeit kommt die Kfz Autoversicherung dafür auf. Sollte das Opfer gänzlich erwerbsunfähig sein, so zahlt ebenfalls die Versicherung, sofern keine Erwerbsunfähigkeitsversicherung besteht.

Begräbniskosten:
Die Kosten für eine Beerdigung zahlt die Versicherung des Schädigers, sofern der Unfall tödlich verlief.

Unterhaltsanspruch:
Ist bei dem Unfall eine Person tödlich verunglückt sein, die zu Unterhaltszahlungen verpflichtet war, so übernimmt die Versicherung alle daraus resultierenden Kosten auf sich und zahlt weiterhin den Unterhalt. Auch bei Hausfrauen oder Hausmännern zahlt die Versicherung die Schadenersatzansprüche für die entgangenen Kosten der Haushaltsführung.

Leistungen der Kaskoversicherung:
Weiterhin werden von der Versicherung Kosten in Bezug auf Wildunfälle, Mietwagen im Ausland und weitere Leistungen übernommen. Jede dieser Leistungen ist ganz individuell und lohnt sich nur in ganz bestimmten Fällen. Eine Beratung mit dem Konzern empfiehlt sich in jedem Falle.
Autor: Alexander Engel

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